Kassenanschlag 2018 wird verteilt – Fast 7000 Beförderungen sind möglich!

Im Juli 2018 trat das Haushaltsgesetz 2018 in Kraft. Wenn auch nicht alle Vorschläge der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei berücksichtigt wurden (z.B. Aufhebung aller sachgrundlose befristeten Arbeitsverhältnisse, Wegfall der kw-Vermerke bei den BUK´s, weitere Hebungen) so kann doch eine erhebliche Anzahl an Entfristungen, Verbeamtungen und auch wieder von Beförderungen realisiert werden.
Die Stellen und Planstellen aus dem Haushaltsgesetz werden jetzt durch den Kassenanschlag verteilt.
In den Behörden werden dadurch bis Jahresende unter Berücksichtigung von Ruhestandsdaten insgesamt ermöglicht:
• über 200 Höhergruppierungen bzw. Einstellungen im Tarifbereich,
• über 1000 Beförderungen im Verwaltungsbereich (je ca. 500 im mD und gD),
• fast 400 dringend benötigte Verbeamtungen in der Verwaltung, sowie
• über 5300 Beförderungen im Bereich der PolizeivollzugsbeamtInnen möglich (über 2000 im gD und fast 3000 im mD)
Alle durch den Kassenanschlag möglichen Beförderungen sollen zeitnah umgesetzt werden, die Einweisungen sollen einheitlich bundesweit zum 01.08.2018 erfolgen!
Die bisher noch nicht realisierten Forderungen (s. unsere Veröffentlichungen) werden wir für den Haushalt 2019 aufrechterhalten.

WIR kämpfen für eine attraktive Bundespolizei – Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei

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Source: RSS von GdP Bundespolizei

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