Verhaltensgrundsätze bei Regressmaßnahmen

Wichtige Verhaltensgrundsätze bei Dienst-Kfz-Unfällen und
Abhandenkommensschäden

Auf keinen Fall dürfen vorab Zahlungen geleistet werden! Es darf auch kein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Die Versicherung übernimmt dann keinerlei Schadensersatz!

Kopie der Unfallmeldung/Abhandenkommensmeldung die an den Dienstherrn geht, sofort an die GdP –Bezirk Bundespolizei –, Forststr. 3 a, 40721 Hilden zwecks Weiterleitung an die Versicherung!

Beteiligung der Personalvertretung beantragen!

Bei Erhalt eines originären Leistungsbescheides bzw. Schadensersatzforderungen gem. § 11 a MTArb i.V. m. § 78 BBG sofort schriftlich Widerspruch einlegen.

ACHTUNG: Die Widerspruchsfrist beträgt jeweils 1 Monat!

Gesamten Schriftverkehr immer in Kopie an den Bezirk Bundespolizei !

Für eventuelle Rückfragen stehen wir selbstverständlich auch telefonisch unter 069- xxxx xxxxxxxx oder in dringenden Fällen direkt der GdP-Bezirk Bundespolizei unter 0211-7104512 zur Verfügung.