Ab dem 01.01.2019 werden die von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge je zur Hälfe vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert.
Source: RSS von GdP Bundespolizei
Ab dem 01.01.2019 werden die von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge je zur Hälfe vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert.
Source: RSS von GdP Bundespolizei